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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2006 - L 14 B 6/06 U   

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https://dejure.org/2006,108408
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2006 - L 14 B 6/06 U (https://dejure.org/2006,108408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.09.2006 - L 14 B 6/06 U (https://dejure.org/2006,108408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. September 2006 - L 14 B 6/06 U (https://dejure.org/2006,108408)
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  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00

    Untätigkeitsbeschwerde bei Stillstand oder unangemessener Verzögerung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2006 - L 14 B 6/06
    Der Senat schließt sich der in der Literatur und von vielen Obergerichten vertretenen Auffassung an, wonach eine solche Beschwerde gegen das Untätigbleiben eines Sozialgerichtes in entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig ist (Meyer-Ladewig: Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage, Vor § 143 Rdnr. 3d, LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2000, 626, OLG Karlsruhe, NJW 1984, 985, Bayerisches LSG, MedR 2001, 165, LSG Schleswig-Holstein, Breithaupt 1996, 610; a. A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 787).

    Ausschlaggebend ist die Erwägung, dass in keiner deutschen Gerichtsverfahrensordnung eine unmittelbare förmliche Sanktionsmöglichkeit für den Fall der gerichtlichen Untätigkeit geregelt ist, das verfassungsrechtliche Gebot wirksamen Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG sowie das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) Gesetzgeber und Gerichte verpflichtet, in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass Rechtsschutz innerhalb angemessener Frist gewährt wird (BVerfG, Breith. 2000, 618 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 29.09.1983 - 15 W 56/83

    Untätigbleiben; Außerordentliche Beschwerde; Rechtsverweigerung; Begründetheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2006 - L 14 B 6/06
    Der Senat schließt sich der in der Literatur und von vielen Obergerichten vertretenen Auffassung an, wonach eine solche Beschwerde gegen das Untätigbleiben eines Sozialgerichtes in entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig ist (Meyer-Ladewig: Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage, Vor § 143 Rdnr. 3d, LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2000, 626, OLG Karlsruhe, NJW 1984, 985, Bayerisches LSG, MedR 2001, 165, LSG Schleswig-Holstein, Breithaupt 1996, 610; a. A.: LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 787).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.06.1998 - L 1 B 50/98

    Arbeitsförderung; Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2006 - L 14 B 6/06
    Die Beschwerde ist indessen unbegründet, denn sie ist nur unter den engen Voraussetzungen begründet, dass die Untätigkeit des Gerichtes zu einem tatsächlichen Verfahrensstillstand führt, der einer Versagung des Rechtsschutzes gleichkommt (LSG Rheinland-Pfalz, NZS 1998, 543, 544).
  • SG Oldenburg, 12.01.2005 - S 7 U 258/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2006 - L 14 B 6/06
    LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-BREMEN L 14 B 6/06 U S 7 U 258/03 (Sozialgericht Stade) Beschluss In dem Beschwerdeverfahren A., Kläger und Beschwerdeführer, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B., gegen Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Winklerstraße 33, 90403 Nürnberg, Beklagte und Beschwerdegegnerin,.
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